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Sport: Bündnisse! Bewegung – Bildung – Teilhabe

Erstellt von Deutsche Sportjugend | | Allgemein (Sportjugend)

Jetzt Konzept erstellen, Antrag einreichen und Förderung erhalten!

Um bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche noch stärker in die Aktivitäten des organisierten Kinder- und Jugendsports einzubeziehen, können bis zum Jahr 2017 im Programm "Sport: Bündnisse! Bewegung – Bildung – Teilhabe", Ferien- bzw. Freizeitmaßnahmen, Kurse oder regelmäßige Veranstaltungen gefördert werden.

Drei lokale Partner, d.h. ein Sportverein bzw. ein anderer Träger mit zwei weiteren lokalen Partnern,  bilden ein sogenanntes Sport:Bündnis! und gestalten ein Angebot zur Förderung von Bewegung, Bildung und Teilhabe.

Wer kann Förderanträge stellen?
Jeder gemeinnützige Verein und jede gemeinnützige Einrichtung kann einen Förderantrag stellen.
Andere interessierte Institutionen wenden sich bitte an bildungsbuendnisse@dsj.de, um über Möglichkeiten zu beraten oder Informationen einzuholen.

Als Fördervoraussetzungen sind zu nennen (muss nachvollziehbar aus dem Antrag hervorgehen):

  • das Bildungsbündnis besteht aus drei Bündnispartnern, davon ist einer der Zuwendungsempfänger,
  • die Aktivität bindet im Besonderen bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche ein,
  • die Maßnahmen müssen neuartig und zusätzlich sein,
  • gefördert werden nur außerschulische Bildungsmaßnahmen.

Antragsfristen bei der Deutschen Sportjugend sind an drei Antragsterminen im Jahr: 15.03., 15.06. und 15.10.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie im Flyer:

Flyer Sport: Bündnisse

Anträge für die Durchführung einer Maßnahme im dsj-Programm „Sport: Bündnisse! Bewegung – Bildung – Teilhabe“ können ab sofort unter https://foerderung.buendnisse-fuer-bildung.de gestellt werden.

 

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