Sonderaktion 2023 mit Kibaz und Jolinchen
Familientag für alle
Sportjugend NRW mit AOK Rheinland/Hamburg und AOK NordWest
Liebe Engagierte im Sport!
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Es stehen keine Fördermittel mehr für diese Sonderaktion zur Verfügung. Anträge können nicht mehr gestellt werden.
Rahmenbedingungen
- Der Aktionszeitraum endet am 31.12.2023.
- Antragsberechtigt sind neben den Sportvereinen, auch Stadt- und Kreissportbünde und Fachverbände mit eigenen Kibaz-Variationen.
- Es können max. zwei Anträge à 400 € gestellt werden. Die Antragstellenden laden gezielt Familien mit Kindern unter 7 Jahren in ihrem Einzugsbereich ein und werben zusätzlich in benachbarten Kindertageseinrichtungen/Familienzentren für die Veranstaltung(en).
- Die offene und eigenständige Veranstaltung (mind. 3 Stunden) wird kostenfrei angeboten. Veranstaltungstage sind in der Regel „familienfreundliche Tage“, wie z.B. Wochenenden, Feiertage und Ferienzeiten. Die Veranstaltung soll vorrangig in Sportanlagen (indoor/outdoor) durchgeführt werden.
- Für die Veranstaltung setzen die Antragstellenden qualifizierte Mitarbeitende (z.B. ÜL-C, Sporthelfer*innen, Freiwilligendienstleistende) ein.
- Die Veranstaltung beinhaltet immer die Durchführung eines Kibaz-Parcours (10 Stationen), daneben weitere Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für die ganze Familie. Ergänzende lokale bewegungs- und gesundheitsförderliche Maßnahmen für Kinder und Familien können in Zusammenarbeit mit der zuständigen AOK-Regionalstelle in die Veranstaltung integriert werden.
- Als Aktionsmaterial werden SEIFENBLASEN vorgeschlagen. Kinder dürfen es mitnehmen, um in Familien einen neuen Impuls für Bewegungsspiele zu setzen.
Bis zu 20 % der Fördersumme sind dafür abrechenbar. Eine Spielbeschreibung wird mit den Kibaz-Materialien versendet, die mit dem Malbuch überreicht werden können.
Ansprechperson
Silvia Zupancic
Tel. 0203 7381-873
Kibaz@lsb.nrw
Materialien zur Durchführung (Download)
- Erläuterung zur Beantragung der Fördermittel
- Infoschreiben zur Sonderaktion
- Antrag zur Sonderaktion mit Kibaz und Jolinchen
- Verwendungsnachweis
- Rückmeldebogen
- Seifenblasen klatschen (Bewegungsidee)
- Musterpressetext
- Illustration
Weitere Infos
Antragstellung und Bewilligung
Erklärung der Förderung: Was wird gefördert? Was wird nicht gefördert?
Wichtig!
- Der Aktionszeitraum startet am 20.04.2023 und wird bis zum 31.12.2023 umgesetzt.
- Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, mit einem 3-4 wöchigen Vorlauf vor dem geplanten Termin! Bei kurzfristig gestellten Anträgen, kommen die Materialien nicht rechtzeitig an.
- Folgende Materialien werden Ihnen nach Bewilligung automatisch zum Termin zugesendet: Kibaz-Handbuch, Urkunden, Laufzettel, Plakate, Kibaz-Malbuch, Spielbeschreibung für Seifenblasen.
- Es können max. zwei Anträge á 400 Euro gestellt werden. Die Antragsstellenden laden gezielt Familien mit Kindern unter 7 Jahren in ihrem Einzugsbereich ein und werben zusätzlich in benachbarten Kindertageseinrichtungen/Familienzentren für die Veranstaltung.
- An dieser Familienaktion können natürlich auch Geschwisterkinder teilnehmen. Auch sie können eine Urkunde erhalten.
- Damit Ihre Aktion viele Kinder und Familien in Ihrem Quartier erreicht, sollte die Bewerbung z.B. auch mit Handzetteln gezielt über Kitas und Schulen erfolgen.
Gefördert werden:
- Honorare der eingesetzten ÜL/Trainer*innen und Helfende, Miete (für Räumlichkeiten oder Plätze, die ausschließlich für die Maßnahme angemietet werden abzgl. Eintrittsgelder, z.B. Schwimmbad),
- Werbemittel (Flyer, Plakate, Anzeigenschaltung, etc.),
- Ausleihe von Materialien
- Anschaffung aktionsbezogener Materialien, z.B. SEIFENBLASEN für Kinder (bis zu 20% der Fördersumme),
- Verwaltungskosten
Nicht gefördert werden:
- Investive Maßnahmen (bauliche Aktivitäten, Mobiliar, Großgeräte...)
- Reise- oder Fahrtkosten
- Verpflegung und Getränke
- Geschenke, Gutscheine, Pokale, Abzeichen, Sportbekleidung
Besondere Hinweise
- Anträge zur finanziellen Förderung können direkt bei der Sportjugend NRW online abgerufen werden. Anträge werden nach Eingangsdatum im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewilligt.
- Mit der Antragstellung wird das Datum des Aktionstages festgelegt.
- Für eine schnelle Bewilligung des Antrages ist darauf zu achten, dass alle Kreuze bei der rechtsverbindlichen Erklärung gesetzt sind und die Körperschaftssteuer noch Gültigkeit hat.
- Mit der Bewilligung verweist die Sportjugend NRW den Antragstellenden an die zuständige AOK-Regionalstelle
Regionalstellen AOK NordWest
Regionalstellen AOK Rheinland - Die Organisation der Veranstaltung vor Ort liegt in der Verantwortung des Antragstellenden.
- Zuschüsse können nur im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel gewährt werden. Doppelförderungen sind nicht zulässig (z. B. 1000x1000; Familiensonntage AOK; Starke Kids – Förderpreis AOK).
- Nach ordnungsgemäßer Durchführung senden die Antragstellenden spätestens zwei Wochen nach Veranstaltung den Finanz-Verwendungsnachweis und den Rückmeldebogen an die Sportjugend NRW. Beide Formulare erhalten die Antragstellenden mit der Förderzusage (Bewilligung) per Mail.
- Die Sportjugend NRW prüft die eingereichten Unterlagen und stellt ggf. Rückforderungen.
Achtung: Können die Antragstellenden im Aktionszeitraum (Kalenderjahr bezogen) die Veranstaltung nicht durchführen, ist umgehend eine E-Mail an Kibaz@lsb.nrw zu senden. Damit weitere Vereine ebenfalls die Möglichkeit der Förderung in Anspruch nehmen können. Die Sportjugend erstellt eine Rückforderung und nennt ein entsprechendes Konto.
Viel Erfolg wünschen Ihnen die Teams von

