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Die JuLeiCa

Der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit

Die Jugendleiter/-In-Card (JuLeiCa) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die JuLeiCa auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Gesetzliche Grundlagen

Die Juleica erhalten Jugendleiterin und der Jugendleiter im Sinne des § 73 Achtes Buch des Sozialgesetzbuchs – Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII). Voraussetzung ist, dass sie für einen freien oder öffentlichen Träger der Jugendhilfe tätig sind.
Die Sportjugend NRW ist anerkannter freier Träger der Jugendhilfe und ist zudem Mitglied im Landesjugendring NRW. Auf dieser Grundlage ist die Sportjugend NRW berechtigt, Jugendliche gemäß der inhaltlichen Vorgaben der Juleica zu qualifizieren.
Bei Fragen zum JuLeiCa-Online-Antragsverfahren und zum Themenbereich JuLeiCa allgemein, kannst du dich vor Ort an deinen Kreis- oder Stadtsportbund wenden, der dir mit Rat und Tat zur Seite steht.

Zum Online-Antragsverfahren

Ansprechperson

Janina Schwake
Referentin Jugendpolitik
Tel. 0203 7381-930

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