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Noch finanzielle Zuschüsse für die Übungsarbeit in NRW-Sportvereinen möglich

| Allgemein (Sportjugend)
Übungsleiter unterstützt Kind beim Sport in der Halle

Antragsfrist über LSB-Förderportal 

Die Antragsfrist wurde bis zum 07.07.2024 verlängert.

Auf diese finanzielle Unterstützung sollte kein Sportverein verzichten: Noch bis zum 31. Mai kann beim Landessportbund NRW die Förderung der Übungsarbeit beantragt werden, konkret geht es um Zuschüsse in Höhe von insgesamt 7,56 Millionen Euro für die Leitungen von Sport treibenden Übungsgruppen, vorrangig in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Nachwuchsförderung.

Antragsberechtigt sind alle der rund 17.500 NRW-Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem LSB NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind. Aufgrund der sportpolitischen Dringlichkeit und Relevanz des Themas Schwimmen werden auch die Qualifikationen der Schwimmausbilder*innen bei der von der Landesregierung bereitgestellten Förderung berücksichtigt.

Weitere Informationen zur Förderung der Übungsarbeit


Foto: LSB NRW / Andrea Bowinkelmann

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