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Kooperationen für Sportvereine

Schulsport und Ganztag werden in vielerlei Hinsicht von Kommunen, Land und Verbänden unterstützt. Im Folgenden finden Sie als Sportverein die Unterstützungsleistungen, die wir im Rahmen von Kooperationen im Ganztag anbieten:

Ansprechpersonen

Katrin Brandenberg
Referentin
Tel. 0203 7381-836

»E-Mail schreiben

Mit dem Abschluss einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung sichern Sie sich als Sportverein den »Versicherungsschutz des Sportversicherungsvertrags, welcher zwischen dem Landessportbund NRW und der ARAG Allgemeinen Versicherungs-AG vereinbart wurde. Zur Unterstützung bieten wir Ihnen eine Musterkooperationsvereinbarung an. Diese muss individuell an Ihre Kooperation angepasst werden.

Darüber hinaus kann diese Vereinbarung auch über eine Kooperation hinaus den Abschluss einer Bildungspartnerschaft im Rahmen der Initiative »Bildungspartner NRW - Sportverein und Schule regeln. Bei der Vereinbarung handelt es sich um ein unverbindliches Muster. Dieses kann eine individuelle rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung nicht ersetzen.

Eine kreative Lösung im Umgang mit den besonderen Gegebenheiten des Ganztags bildet das »Handlungskonzept “Sportkarussell”. Es sieht vor, dass ein Bewegungs-, Spiel- und Sportangebot über ein Schuljahr durch den Zusammenschluss mehrerer Vereine “gestemmt” wird. Für den einzelnen Verein bedeutet das einen überschaubaren Zeitraum und somit bessere Handhabbarkeit. Kinder profitieren durch das abwechslungsreiche Angebot und können verschiedenste Sportarten ausprobieren. Schulen erhalten ein attraktives und vor allem verlässliches Angebot.

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Zur Unterstützung der Stadt- und Kreissportbünde sowie Stadt- und Gemeindesportverbände bei ihrem systematischen Engagement im Ganztag bieten wir Ihnen eine Umsetzungshilfe für die Einrichtung eines Generalvertrags an. Ein lokaler Generalvertrag schafft direkten Zugang zu den Finanzmitteln des Ganztags und überträgt Ihnen die Vermittlungshoheit von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten an allen Schulen des Partners, mit dem Sie sich vereinbaren. Das kann Ihre Kommune (als Schulträger) oder ein Träger des Ganztags sein.
Entsprechende Vertragsmuster halten wir für Sie bereit – wir freuen uns auf Ihren Anruf.

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