Gütesiegel "Anerkannter Bewegungskindergarten"
Das Gütesiegel ist Bestandteil der Zielvereinbarung 2023 bis 2027 mit der Landesregierung NRW und wird an Kindertageseinrichtungen verliehen. Eine der Voraussetzungen dafür ist die Kooperation mit einem örtlichen Sportverein. Innerhalb der Dekadenstrategie soll das Landesprogramm einschließlich des „Pluspunkt Ernährung“ fortgeschrieben werden und die Zugänge erleichtert werden.
Absichtserklärung „Frühkindliche Bildung – Bewegung fördern!“
- Um die Notwendigkeit der Bewegungsförderung im U7-Bereich noch stärker in den Fokus zu rücken, haben sich die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, das Ministerium für Kinder und Familie und der Landessportbund in einer gemeinsamen Absichtserklärung „Frühkindliche Bildung – Bewegung fördern!“ darauf verständigt, Kindern täglich gemäß ihrem Alter und ihrer Entwicklung vielfältige Bewegungserfahrungen zu ermöglichen.
Anerkannter Bewegungskindergarten
Seit mehr als 20 Jahren vergibt die Sportjugend NRW das Gütesiegel „Anerkannter Bewegungskindergarten des Landessportbundes NRW“ an bisher 947 Kindertageseinrichtungen (Stand Februar/2022). Rund 800 ausgezeichnete „Kinderfreundliche Sportvereine“ unterstützen dabei die Bewegungskindergärten als Kooperationspartner im Rahmen ihrer Kinder- und Jugendarbeit. Deutlichstes Unterscheidungsmerkmal zu anderen Kindertageseinrichtungen ist die Bewegungsförderung als Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit in den Anerkannten Bewegungskindergärten.
Ansprechpartner*innen
Angela Buchwald
Referentin
Tel. 0203 7381-953
»E-Mail schreiben
Kerstin Kader
Referentin
Tel. 0203 7381-648
»E-Mail schreiben
Silvia Zupancic
Sachbearbeitung
Tel. 0203 7381-873
»E-Mail schreiben
Unser Partner

Wollen auch Sie als Kindertageseinrichtung oder Familienzentrum den Schwerpunkt Ihrer Bildungsarbeit auf Bewegung setzen und Ihre Kita zum „Anerkannten Bewegungskindergarten“ entwickeln, dann erhalten Sie von uns folgende Unterstützung:
- Die Koordinierungs- und Beratungsstellen bei den Stadt- und Kreissportbünden stehen Ihnen zur Seite.
- Im Flyer "Kinder brauchen Bewegung!" - Ihr Weg zum Anerkannten Bewegungskindergarten des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen, lesen Sie, was Sie für das Gütesiegel benötigen und wie Sie die enormen Lern- und Bildungschancen von Bewegung in Ihrer Kita nutzen können.
- Der Leitfaden GÜTESIEGEL: Anerkannter Bewegungskindergarten - Ein Leitfaden für die Umsetzung zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Kindertageseinrichtung bzw. Ihr Familienzentrum zum Anerkannten Bewegungskindergarten weiterentwickeln können.
- Sportvereine in Ihrer Nähe bieten Ihnen die Möglichkeit zur langfristigen Zusammenarbeit. Diese wird durch die Kooperationsvereinbarung Sportverein - KITA.
- Den Antrag zum Gütesiegel „Anerkannter Bewegungskindergarten des Landessportbundes NRW" erhalten Sie bei den Koordinierungs- und Beratungsstellen der Stadt- und Kreissportbünde.

Qualitätszirkel
Der Qualitätszirkel ist eine Serviceleistung Ihrer Koordinierungs- und Beratungsstelle speziell für Leitungen oder Stellvertretungen der Bewegungskindergärten. Die Teilnahme an dieser kostenfreien Pflichtveranstaltung kann mit 4 LE auf die beschriebene Fortbildungspflicht (s.u.) angerechnet werden.
Fortbildung
Alle vier Jahre ist als weitere Qualitätssicherung je Fachkraft eine Fortbildung von mindestens 15 Lerneinheiten (LE) in den Themenbereichen „Bewegungsförderung“/„Psychomotorik“ /„Gesundheitsförderung“ für die Zielgruppe der 0- bis 6-Jährigen verpflichtend.
In den kommunalen Bildungslandschaften werden unsere Sportvereine zunehmend mehr als Bildungspartner und -akteure wahrgenommen und wertgeschätzt. Sie sind immer häufiger Teil der lokalen Bildungsnetzwerke und stehen anderen Bildungsinstitutionen als Partner für Bewegung, Spiel und Sport zur Seite.
Sportverein und Kita unterstützen sich gegenseitig und nutzen die vielen Vorteile der Zusammenarbeit, z. B. durch
• Das Kinderbewegungsabzeichen NRW www.kibaz.de
• Gemeinsame Bewegungs-, Spiel- und Sportfeste
• Gegenseitige Nutzung von Räumen und Materialien
• Ergänzende Bewegungsangebote in der Randzeitenbetreuung.
Anerkannte Bewegungskindergärten kooperieren mit einem „Kinderfreundlichen“ Sportverein (möglichst) vor Ort. Dabei gibt es auf beiden Seiten eine Ansprechperson und die Kooperationsvereinbarung Sportverein - KITA regelt die Zusammenarbeit.
„Kinderfreundliche“ Sportvereine haben eine gute Kinder- und Jugendarbeit, bieten adäquate Bewegungs- Spiel- und Sportangebote für Kinder aller Altersstufen und setzen sich für bewegte Kinderwelten in ihrem Umfeld ein.
- Liste der kinderfreundlichen Sportvereine in NRW (in Bearbeitung)

In Ihrer Kita gilt das Prinzip: Gesundheit braucht Bewegung und gesunde Ernährung!?
Dann können Sie sich als „Anerkannter Bewegungskindergarten mit dem Pluspunkt Ernährung“ zertifizieren lassen.Erweitern Sie Ihr bewegungspädagogisches Profil um die Bereiche „Essen und Trinken in Kindertageseinrichtungen“ sowie „Seelische Gesundheit“.
Ein lohnender Pluspunkt in drei Schritten
1. In einer zweitägigen Schulung bilden Ernährungsfachkräfte Ihre Mitarbeiter*innen weiter. Hier lernen sie, wie sie Ernährung spielerisch im Kitaalltag umsetzen können.
2. Sie erweitern Ihr pädagogisches Konzept um die Säule „Ernährung“.
3. Sie lassen sich zertifizieren.
Der Pluspunkt Ernährung ist ein Angebot der Landesregierung und der gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit dem Landessportbund NRW.
- Weitere Informationen finden Sie hier:www.bewegung-plus-ernaehrung.de
- Landeszentrum Gesundheit:https://www.lzg.nrw.de/praevention/dist/index.php