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Headerbild Anerkannter Bewegungskindergarten: Spielgruppe Kinder

Gütesiegel "Anerkannter Bewegungskindergarten"

Das Gütesiegel ist Bestandteil der Zielvereinbarung 2023 bis 2028 mit der Landesregierung NRW und wird an Kindertageseinrichtungen verliehen. Eine der Voraussetzungen dafür ist die Kooperation mit einem örtlichen Sportverein. Innerhalb der Dekadenstrategie soll das Landesprogramm einschließlich des „Pluspunkt Ernährung“ fortgeschrieben werden und die Zugänge erleichtert werden.

Rahmenvereinbarung „Frühkindliche Bildung – Bewegung fördern!“

Vielseitige Bewegungs-, Spiel- und Sporterfahrungen sind elementar für ein gesundes Aufwachsen: Vor diesem Hintergrund ist die neue Rahmenvereinbarung „Frühkindliche Bildung – Bewegung fördern!“ mit einer Laufzeit bis Dezember 2028 auf den Weg gebracht worden.

Diese haben Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen, Lorenz Bahr, Staatssekretär im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen und Martin Wonik, Geschäftsführer der Sportjugend Nordrhein-Westfalen am 26. April 2023 im Rahmen einer Feierstunde in der Kita Rabatz in Hamm unterzeichnet. Ziel der Vereinbarung ist es, Kindern täglich entwicklungsgemäße und vielfältige Bewegungserfahrungen zu ermöglichen.

„Bewegung leistet einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung, erhöht die Bildungschancen und stärkt die Gesundheit. Diese Rahmenvereinbarung soll nicht zuletzt eine stärkere gesellschaftliche Wahrnehmung der Bewegungsförderung in der frühen Kindheit erreichen und zielt deshalb darauf ab, den natürlichen Bewegungsdrang von Kindern als Selbstverständlichkeit institutionell noch stärker zu verankern“, betont LSB-Vorstand und Sportjugend-Geschäftsführer Martin Wonik. Darüber hinaus spielen für eine gelingende Bewegungsbildung – neben den Sportvereinen sowie Kindertagesbetreuungsangeboten – auch die Familien eine zentrale Rolle.

 

Anerkannter Bewegungskindergarten

Seit mehr als 20 Jahren vergibt die Sportjugend NRW das Gütesiegel „Anerkannter Bewegungskindergarten des Landessportbundes NRW“ an bisher über 1.000 Kindertageseinrichtungen (Stand Mai/2023). Rund 800 ausgezeichnete „Kinderfreundliche Sportvereine“ unterstützen dabei die Bewegungskindergärten als Kooperationspartner im Rahmen ihrer Kinder- und Jugendarbeit. Deutlichstes Unterscheidungsmerkmal zu anderen Kindertageseinrichtungen ist die Bewegungsförderung als Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit in den Anerkannten Bewegungskindergärten.

Ansprechpartner*innen

Angela Buchwald
Referentin
Tel. 0203 7381-953

»E-Mail schreiben

Kerstin Kader
Referentin
Tel. 0203 7381-648
»E-Mail schreiben

Silvia Zupancic
Sachbearbeitung
Tel. 0203 7381-873

»E-Mail schreiben

Unsere Partner

Der Weg zum Anerkannten Bewegungskindergarten

Wollen auch Sie als Kindertageseinrichtung oder Familienzentrum den Schwerpunkt Ihrer Bildungsarbeit auf Bewegung setzen und Ihre Kita zum „Anerkannten Bewegungskindergarten“ entwickeln, dann erhalten Sie von uns folgende Unterstützung:

Qualitätskriterien "Anerkannter Bewegungskindergarten"

Qualitätszirkel
Der Qualitätszirkel ist eine Serviceleistung Ihrer Koordinierungs- und Beratungsstelle speziell für Leitungen oder Stellvertretungen der Bewegungskindergärten. Die Teilnahme an dieser kostenfreien Pflichtveranstaltung kann mit 4 LE auf die beschriebene Fortbildungspflicht  (s.u.) angerechnet werden.

Fortbildung
Alle vier Jahre ist als weitere Qualitätssicherung je Fachkraft eine Fortbildung von mindestens 15 Lerneinheiten (LE) in den Themenbereichen „Bewegungsförderung“/„Psychomotorik“ /„Gesundheitsförderung“ für die Zielgruppe der 0- bis 6-Jährigen verpflichtend.

In den kommunalen Bildungslandschaften werden unsere Sportvereine zunehmend mehr als Bildungspartner und -akteure wahrgenommen und wertgeschätzt. Sie sind immer häufiger Teil der lokalen Bildungsnetzwerke und stehen anderen Bildungsinstitutionen als Partner für Bewegung, Spiel und Sport zur Seite.

Sportverein und Kita unterstützen sich gegenseitig und nutzen die vielen Vorteile der Zusammenarbeit, z. B. durch
•    Das Kinderbewegungsabzeichen NRW www.kibaz.de
•    Gemeinsame Bewegungs-, Spiel- und Sportfeste
•    Gegenseitige Nutzung von Räumen und Materialien 
•    Ergänzende Bewegungsangebote in der Randzeitenbetreuung.

Anerkannte Bewegungskindergärten kooperieren mit einem „Kinderfreundlichen“ Sportverein (möglichst) vor Ort. Dabei gibt es auf beiden Seiten eine Ansprechperson und die Kooperationsvereinbarung Sportverein - KITA regelt die Zusammenarbeit.

„Kinderfreundliche“ Sportvereine haben eine gute Kinder- und Jugendarbeit, bieten adäquate Bewegungs- Spiel- und Sportangebote für Kinder aller Altersstufen und setzen sich für bewegte Kinderwelten in ihrem Umfeld ein.

  • Liste der kinderfreundlichen Sportvereine in NRW (in Bearbeitung)

In Ihrer Kita gilt das Prinzip: Gesundheit braucht Bewegung und gesunde Ernährung!?

Dann können Sie sich als „Anerkannter Bewegungskindergarten mit dem Pluspunkt Ernährung“ zertifizieren lassen. Erweitern Sie Ihr bewegungspädagogisches Profil um die Bereiche  „Essen und Trinken in Kindertageseinrichtungen“ sowie  „Seelische Gesundheit“.

Ein lohnender Pluspunkt in drei Schritten

1. In einer zweitägigen Schulung bilden Ernährungsfachkräfte Ihre Mitarbeiter*innen weiter. Hier lernen sie, wie sie Ernährung spielerisch im Kitaalltag umsetzen können.
2. Sie erweitern Ihr pädagogisches Konzept um die Säule „Ernährung“.
3. Sie lassen sich zertifizieren.

Der Pluspunkt Ernährung ist ein Angebot der Landesregierung und der gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit dem Landessportbund NRW.