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Gremien

Die Gremien und Organe der Sportjugend Nordrhein-Westfalen im Überblick.

Organe und Gremien

Jugendtag

Der Jugendtag ist das höchste Organ der Sportjugend NRW. Dieser setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Jugendvorstandes, den Delegierten der Jugendorganisationen der Mitglieder des Landessportbundes NRW sowie den Sprecher*innen der Freiwilligendienste im Sport in NRW.

Jugendvorstand

Der Jugendvorstand der Sportjugend NRW ist ehrenamtlich tätig. Er ist zuständig für alle Kinder- und Jugendangelegenheiten des Landessportbundes NRW. Der Jugendvorstand erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Satzung des Landessportbundes NRW, der Jugendordnung und der Beschlüsse des Jugendtages.

Geschäftsführung

Zur Erledigung und Wahrnehmung der Geschäftsführung der Sportjugend NRW bedient diese sich der Geschäftsführung des Landessportbundes NRW nach §22 der Satzung. Diese handelt und vertritt die Sportjugend NRW im Innen- und Außenverhältnis als gesetzlicher Vertreter im Rechtsgeschäftsverkehr. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Vorstandes nach §26 BGB des Landessportbundes NRW.

Jugendkonferenzen

Die Vorsitzenden bzw. deren Stellvertreter*innen der Jugendorganisationen der Mitglieder des Landessportbundes NRW bilden die Jugendkonferenz der Verbände und Bünde. Die Jugendkonferenz gibt sich ein Rahmenkonzept und eine Geschäftsordnung die vom Jugendvorstand bestätigt werden. Die Mitglieder der Jugendkonferenzen der Verbände und Bünde wählen je eine stellv. Sprecherin oder einen stellv. Sprecher.