Verwendung von Mitteln aus dem Kinder- und Jugendförderplan (KJFP)
Als "Träger der freien Jugendhilfe" erhält die Sportjugend NRW jährlich Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) des Landes Nordrhein-Westfalen.
Mit diesen Mitteln fördert die Sportjugend NRW die Kinder- und Jugendarbeit in den Jugenden der Stadt- /Kreissportbünde und der Sportverbände.
Nachfolgend finden Sie die Unterlagen und Formulare zur Beantragung und Abrechnung der Fördermittel aus dem KJFP.