Verwendung von Mitteln aus dem Kinder- und Jugendförderplan (KJFP)
Als "Träger der freien Jugendhilfe" erhält die Sportjugend NRW jährlich Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen.
Mit diesen Mitteln fördert die Sportjugend NRW die Kinder- und Jugendarbeit in den Jugenden der Stadt- /Kreissportbünde und der Sportverbände.
Nachfolgend finden Sie die Unterlagen und Formulare zur Beantragung und Abrechnung der Fördermittel aus dem KJFP.
- Richtlinien der Sportjugend NRW zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit des Landes Nordrhein-Westfalen
- Beratungsmappe zur Verwendung von KJFP-Mitteln (In Bearbeitung)
- Hauptantrag KJFP 2024
- Antrag auf Mehr-/Minderbedarf 2023
- Verwendungsnachweis und Beiblätter 2023
- Deckblätter für die Maßnahmenakte 2023
- Teilnehmer*innenliste KJFP 2023
- Erfassungsbögen für den Wirksamkeits-Dialog (Zip)
- Tätigkeitsbericht für die Fachkräfte der Jugendarbeit 2023
- Merkblatt zur Besetzung von Fachkraftstellen
- Formular "Ergebnis des Auswahlverfahrens" (Besetzung von Fachkraftstellen)
Bestandsschutz für die Mittelweiterleitung an Vereine
Aufgrund der eingereichten Anträge erhalten folgende Jugendorganisationen der Mitglieder des Landessportbundes NRW einen Bestandsschutz bei der Weiterleitung von KJFP-Mitteln an Untergliederungen (einschließlich Vereine):