Verwendung von Mitteln aus dem Kinder- und Jugendförderplan (KJFP)
Als "Träger der freien Jugendhilfe" erhält die Sportjugend NRW jährlich Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) des Landes Nordrhein-Westfalen.
Mit diesen Mitteln fördert die Sportjugend NRW die Kinder- und Jugendarbeit in den Jugenden der Stadt- /Kreissportbünde und der Sportverbände.
Nachfolgend finden Sie die Unterlagen und Formulare zur Beantragung und Abrechnung der Fördermittel aus dem KJFP.
- Richtlinien der Sportjugend NRW zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit des Landes Nordrhein-Westfalen
- Beratungsmappe
- Hauptantrag KJFP 2025
- Antrag auf Mehr-/Minderbedarf 2024
- Verwendungsnachweis und Beiblätter 2024
- Deckblätter für die Maßnahmenakte 2024
- Teilnehmer*innenliste KJFP 2024
- Erfassungsbögen für den Wirksamkeits-Dialog (Zip)
- Tätigkeitsbericht für die Fachkräfte der Jugendarbeit 2024
- Merkblatt zur Besetzung von Fachkraftstellen
- Formular "Ergebnis des Auswahlverfahrens" (Besetzung von Fachkraftstellen)
- Autorisierung von Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
Bestandsschutz für die Mittelweiterleitung an Vereine
Aufgrund der eingereichten Anträge erhalten folgende Jugendorganisationen der Mitglieder des Landessportbundes NRW einen Bestandsschutz bei der Weiterleitung von KJFP-Mitteln an Untergliederungen (einschließlich Vereine):
Vergabeverfahren Fachkraftstellen in der Kinder- und Jugendarbeit
Das Verfahren umfasst die Einreichung eines formlosen Antrags und eines Konzepts, das die spezifischen Anforderungen und Ziele der Jugendarbeit gemäß den Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) erfüllt. Die Fachkräfte müssen mindestens 50% ihrer Tätigkeit im Bereich Bildungstätigkeit leisten und ausschließlich in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt werden.