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Verwendung von Mitteln aus dem Kinder- und Jugendförderplan (KJFP)

Als "Träger der freien Jugendhilfe" erhält die Sportjugend NRW jährlich Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) des Landes Nordrhein-Westfalen.

Mit diesen Mitteln fördert die Sportjugend NRW die Kinder- und Jugendarbeit in den Jugenden der Stadt- /Kreissportbünde und der Sportverbände.

Nachfolgend finden Sie die Unterlagen und Formulare zur Beantragung und Abrechnung der Fördermittel aus dem KJFP.

  1. Richtlinien der Sportjugend NRW zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit des Landes Nordrhein-Westfalen
  2. Beratungsmappe
  3. Hauptantrag KJFP 2025
  4. Antrag auf Mehr-/Minderbedarf 2024
  5. Verwendungsnachweis und Beiblätter 2024
  6. Deckblätter für die Maßnahmenakte 2024
  7. Teilnehmer*innenliste KJFP 2024
  8. Erfassungsbögen für den Wirksamkeits-Dialog (Zip)
  9. Tätigkeitsbericht für die Fachkräfte der Jugendarbeit 2024
  10. Merkblatt zur Besetzung von Fachkraftstellen
  11. Formular "Ergebnis des Auswahlverfahrens" (Besetzung von Fachkraftstellen)
  12. Autorisierung von Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen

Ansprechpartner

Holger Päuser
0203 7381-956
»E-Mail schreiben

 


Bestandsschutz für die Mittelweiterleitung an Vereine

Aufgrund der eingereichten Anträge erhalten folgende Jugendorganisationen der Mitglieder des Landessportbundes NRW einen Bestandsschutz bei der Weiterleitung von KJFP-Mitteln an Untergliederungen (einschließlich Vereine):

Liste der Organisationen