Rechtsanspruch 2026
Im Jahr 2026 steht eine wegweisende Veränderung im Bildungssystem bevor – der Rechtsanspruch auf Ganztagsschulbetreuung wird Realität.
Dieser bedeutende Schritt markiert einen Meilenstein in der Bildungspolitik und verspricht tiefgreifende Auswirkungen auf die schulische und sportliche Landschaft. Durch den kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung verlagert sich das Spiel- und Bewegungsverhalten zunehmend in die schulische Umgebung.
Diese Entwicklung wird unmittelbare Auswirkungen auf die Struktur des organisierten Sports haben, insbesondere in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und Schule. Durch die längere Verweildauer der Kinder in der Schule kommt dort der Bewegungs-förderung eine noch bedeutendere Rolle für ein gesundes Aufwachsen zu. Doch die Veränderung durch Ganztagsschulen bietet auch Chancen. Denn an keinem anderen Ort ist die Zielgruppe "Kinder und Jugendliche" besser vertreten und zu erreichen als in der Schule.
Wir haben nicht mehr viel Zeit
Zahlen, Daten und Fakten sind entscheidend, um die Dimension dieses Vorhabens zu verstehen und seine Auswirkungen auf die gesamte Sport- und Bildungsgemeinschaft zu erkennen.
- Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) legt den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz ab 2026 fest (SGB VIII).
Ganztagsförderung bewegt Gestalten! Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und -förderung:
DOSB und dsj fordern notwendige Rahmenbedingungen für bewegten Ganztag. Die ausführlichen Forderungen sind dem Positionspapier zu entnehmen.
Zeitnah ist hier auch das Positionspapier der Sportjugend NRW zu finden.
Weitere Informationen:
Serviceagentur "Ganztägig Lernen" NRW
Institut für soziale Arbeit e.V.
»Zur Website