Extrazeit für Bewegung
Extra-Zeit für Bewegung – nachholen was ausgefallen ist!
Förderung bis Sommer 2023 verlängert
Die Förderung des Ministeriums für Schule und Bildung geht in die nächste Runde. Noch bis Anfang August 2023 werden zusätzliche außerschulische Angebote in Sportvereinen gefördert, die auf eine sport- und bewegungsorientierte Förderung von Schüler*innen abzielen.
- Wichtiger Hinweis: Verlängerung der Antragsstellung bis zum 6. August 2023.
Kurz & Knapp:
Ein sportpraktisches Gruppenangebot im Rahmen der Extra-Zeit für Bewegung umfasst mindestens 10 Teilnehmer*innen und mindestens 6 Zeitstunden; es kann an einem Tag durchgeführt werden, aber auch auf mehrere Tage verteilt stattfinden, wobei die Mindestdauer einer Einheit 90 Minuten beträgt. Angebote können in den Ferien, an Wochenenden oder unterrichtsbegleitend – also während des laufenden Schuljahres an unterrichtsfreien Nachmittagen – stattfinden. Als außerschulische Angebote können Maßnahmen während des laufenden Schuljahres nicht in den Unterrichtsalltag eingebettet werden; sie müssen vom Schulunterricht und Ganztagsangebot abgegrenzt sein.
Das Angebot wird mit max. 500 Euro pro Tag (6 Stunden) bezuschusst. Für Angebote des organisierten Sports (Sportvereine, Mitgliedsorganisationen) besteht für die Teilnehmer*innen und Übungsleitungen Versicherungsschutz über die Sportversicherung des LSB NRW.
Beantragung und Verwendungsnachweis
- Vor einer Antragsstellung möchten wir Sie darum bitten, sich unsere Durchführungshinweise durchzulesen.
- Für die Durchführung der Maßnahmen ist die Förderrichtlinie bindend
- Die Beantragungen für Sportvereine, Bünde und Verbände läuft über das »Förderportal.
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe außerhalb des organisierten Sports nutzen für die Antragsstellung bitte das unten aufgeführte Antragsformular. Die weiteren Formulare sind notwendig für den Verwendungsnachweis:
Antrag Extra-Zeit für freie TrägerVerwendungsnachweis Belegliste Schulliste
Ansprechpartner*innen
Bei Fragen zum Förderverfahren, Förderportal und/oder Förderrichtlinie wenden Sie sich bitte per Mail an:
extrazeit@lsb.nrw
Maßnahmenübersicht
Bewilligte Maßnahmen - mit Maßnahmenbeginn ab 03.03.2023
Hinweis
Antragstellung bitte vor Maßnahmenbeginn