Landesprogramm auch Teil des Aktionsplans „Schwimmen lernen in NRW“
Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket will die Landesregierung die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen verbessern. Dazu wurde jetzt in Düsseldorf der Aktionsplan „Schwimmen lernen in NRW“ vorgestellt.
Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt unterstrich, dass der Aktionsplan gemeinsam mit Kommunen, dem Landessportbund, den Schwimmsport treibenden Verbänden und weiteren Partnern der Zivilgesellschaft umgesetzt und weiterentwickelt werden soll: „Mit dem Aktionsplan machen wir den ersten wichtigen Schritt auf einem längeren Weg. Wir setzen bereits erfolgreiche Programme fort, bauen Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung aus und starten Kampagnen für die Sensibilisierung von Eltern, Kitas, Schulen und Vereinen. Denn eines ist klar: Wir sind alle gemeinsam gefordert, die Schwimmfähigkeit unserer Kinder zu verbessern.“
Schwimmsport treibenden Verbände helfen
Teil des Aktionsplans ist das seit 2009 bestehende Landesprogramm „NRW kann schwimmen!“, in dem es u.a. heißt: „Die Schule bleibt für die Vermittlung der Schwimmfähigkeit der zentrale Lernort, denn nur hier können alle Kinder und Jugendlichen erreicht werden. Das Landesprogramm „NRW kann schwimmen!" hilft ergänzend dabei, über den Schulsport hinaus das sichere Schwimmen bei Kindern anzubahnen, welche die Schwimmfähigkeit vor dem Beginn oder in den ersten Jahren der Grundschulzeit nicht im erwünschten Umfang ausbilden konnten“. Und zwar mit Hilfe der DLRG-Landesverbände, des Schwimmverbandes NRW und der DRK-Wasserwacht über den Schulsport hinaus.
Beeindruckende Bilanz
Diese Schwimmsport treibenden Verbände haben im Landesprogramm „NRW kann schwimmen!" seit 2009 mit über 33.000 Schülerinnen und Schülern der Klassen drei bis sechs 3762 Schwimm-Kurse in den Oster- Sommer - und Herbstferien durchgeführt. In diesem Jahr waren es in den Osterferien schon 217 Kurse mit durchschnittlich acht Kindern, für die Sommerferien wurden 192 Kurse an 25 Standorten in NRW beantragt.
Erweiterung und Ausbau des Programms
Nichtdestotrotz stimmen die beteiligten Programmpartner darin überein, dass die Zahl der sicher schwimmenden Kinder und Jugendlichen weiter erhöht werden soll. Deshalb haben
• Das Ministerium für Schule und Bildung
• Die Staatskanzlei – Abteilung Sport und Ehrenamt
• Die Unfallkasse NRW
• Die AOK Rheinland/Hamburg
• Die AOK NORDWEST
• Der Landessportbund NRW
die Fortsetzung der Zusammenarbeit im Landesprogramm „NRW kann schwimmen! - Schwimmen lernen in den Ferien und in der Freizeit" für die Jahre 2019 - 2023 vereinbart.
Demnächst Schwimmkurse auch in Klassen 1 und 2
Und das nicht nur mit einer erhöhten gemeinsamen Beteiligung von bisher 135.000 € auf 260.000 €, sondern auch mit einer Weiterentwicklung des Landesprogramms. In der neuen Programmphase sollen u.a. für eine möglichst flächendeckende Angebotsstruktur in allen Kreisen bzw. kreisfreien Städten mindestens fünf Angebote installiert werden. Darüber hinaus sollen Regionen mit einem hohen Anteil von Kindern aus Familien in prekären Lebenslagen besonders gefördert werden. Weitere Neuerungen:
- Das Landesprogramm wird auf die Jahrgangsstufen 1 und 2 ausgeweitet.
- Kompaktkurse werden an Nachmittagen und Samstagen ermöglicht.
- Die Zuschüsse an die Schwimmsport treibenden Verbände werden ab den Sommerferien 2019 pro Kurs von 250 auf 350 Euro erhöht.
Der Eigenanteil der Eltern und Erziehungsberechtigten bleibt wie bisher bei 10 € pro Kurs.
LSB-Redaktion
Foto: Andrea Bowinkelmann