Startchance Bewegung
Zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für Startchancen-Schulen
Hinweis: Eine Antragstellung über das Förderportal des Landessportbundes NRW und seiner Sportjugend ist in Kürze möglich.
Voraussichtlich ab Kalenderwoche 20 (12.05.2025 - 18.05.2025).
Mit dem Startchancen-Programm wurde das bislang größte bildungspolitische Programm des Landes ausgerufen. Über einen Zeitraum von 10 Jahren (Schuljahre 2024/25 bis 2034/35) sollen Bildungsbenachteiligungen bei Schüler*innen sukzessive reduziert werden. In Nordrhein-Westfalen setzt das innovative Maßnahmenpaket „Startchance Bewegung“ als Teil des Startchancen-Programms gezielt auf die positiven Effekte von körperlicher Aktivität - sowohl auf das individuelle Lernverhalten und die Lernmotivation als auch auf die kognitive Leistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen.
Ab sofort können an 400 Startchancen-Schulen (916 ab dem Schuljahr 2025/26) zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote gefördert werden. Diese Angebote fördern die sozial-emotionale Kompetenz und Persönlichkeitsentwicklung der Startchancen-Schüler*innen. Darüber hinaus tragen die positiven Effekte von körperlicher Aktivität zur Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen bei.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an oder für Startchancen-Schulen, die
- zur Förderung der Selbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen beitragen,
- gezielt sicherheitsrelevante Kompetenzen wie z. B. Schwimmen oder Radfahren vermitteln,
- eine dauerhafte Integration in den sozialen Nahraum ermöglichen,
- eine langfristige Einbindung der Schüler*innen in den Vereinssport fördern und/oder
- auf das Erreichen individueller sportlicher Ziele ausgerichtet sind.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind nordrhein-westfälische
- Sportvereine,
- Stadt- und Gemeindesportverbände,
- Stadt- und Kreissportbünde,
- Fachverbände,
- Freie Träger (z. B. der Kinder- und Jugendhilfe) und
- Private Anbieter (z. B. Schwimmschulen).
Wie kann ich einen Antrag stellen und wer berät inhaltlich?
- Eine Antragsstellung ist jederzeit über das Förderportal für das laufende Schuljahr (2024/25) und das neue Schuljahr (2025/26) möglich.
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Die Stadt- und Kreissportbünde haben Ansprechpersonen benannt, die für inhaltliche Beratungsleistungen zur Verfügung stehen.
Bei Fragen zur inhaltlichen Umsetzung:
Marc Kullenberg
0203 7381-943
E-Mail schreiben
Katrin Brandenberg
0203 7381-836
E-Mail schreiben
Bei Fragen zum Förderverfahren:
Patrik Gaida
0203 7381-782
E-Mail schreiben
Birte Feyerabend
0203 7381-784
E-Mail schreiben
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