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FAQ zur Ausschreibung Stipendium

FAQ zur Ausschreibung Stipendium

Wird das Stipendium auf Sozialhilfen angerechnet?

Da das Stipendium als Einkunft gewertet werden kann, könnte sich das auch vermindernd auf Sozialhilfen auswirken. Jedoch ist eine Verminderung dieser auch abhängig davon, ob das Stipendium steuer- und/oder sozialversicherungspflichtig ist. Hinzu kommt, dass wir nicht wissen, ob der*die Stipendiat*in eine andere Einnahmequelle hat und beispielsweise einen Nebenjob ausübt, BAföG oder Wohngeld bezieht. Für eine fundierte Aussage, sollte sich der*die Stipendiat*in mit dem zuständigen Amt in Verbindung setzen und sich dort informieren.

Wird das Stipendium aufs BAfög angerechnet?

Zweckgebundene Stipendien, wie das Stipendium für junges Engagement im Sport, sind immer anrechnungsfrei.

Ein*e Stipendiat*in verdient im Laufe des Jahres plötzlich mehr als 1.250,00€ (brutto) im Monat - muss er*sie dann das Stipendium abtreten?

Nein, nur wenn er*sie aufs Jahr gerechnet damit über 15.000,00€ verdient.

Kann ein*e Stipendiat*in ein weiteres Stipendium annehmen?

Ja, allerdings nur wenn es sich um eine Studienkostenpauschale handelt.

Wie alt muss der*die Stipendiat*in min. und wie alt darf er*sie max. sein?

Stipendiat*innen dürfen nicht jünger als 16 Jahre und nicht älter als 26 Jahre alt sein. Der Stichtag ist der 31.12. dieses Jahres. Wer bis zu diesem Tag zwischen 16 und 26 Jahren alt ist, kann sich für ein Stipendium bewerben.