Wird das Stipendium auf Sozialhilfen angerechnet?
Da das Stipendium als Einkunft gewertet werden kann, könnte sich das auch vermindernd auf Sozialhilfen auswirken. Jedoch ist eine Verminderung dieser auch abhängig davon, ob das Stipendium steuer- und/oder sozialversicherungspflichtig ist. Hinzu kommt, dass wir nicht wissen, ob der*die Stipendiat*in eine andere Einnahmequelle hat und beispielsweise einen Nebenjob ausübt, BAföG oder Wohngeld bezieht. Für eine fundierte Aussage, sollte sich der*die Stipendiat*in mit dem zuständigen Amt in Verbindung setzen und sich dort informieren.