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„NRW kann Schwimmen“! auch im Sommer 2020

| Allgemein (Sportjugend)

Rund 75 Schwimmkurse können in den Sommerferien in NRW stattfinden

Die Träger des landesweiten Programms „NRW kann Schwimmen!“ haben jetzt beschlossen, dass rund 75 Anfänger-Schwimmkurse an 10 ausgewählten Standorten in NRW in den Sommerferien stattfinden können, wenn die aktuellen coronabedingten Infektionsschutzmaßnahmen berücksichtigt werden.

Damit werden vor allem die NRW-Schwimmvereine verpflichtet, sich bei der Durchführung der Schwimmkurse an folgende Regeln zu halten:
1. Am Anfang der 10 Kurseinheiten müssen festgelegte Lerngruppen gebildet werden.
2. Die Lerngruppen dürfen im Laufe der Kursdurchführung nicht durchmischt werden.
3. Die vollständigen Kontaktdaten der Kinder und Erziehungsberechtigten müssen erfasst werden.
4. Von den Erziehungsberechtigten muss eine schriftliche Einverständniserklärung im Vorfeld der Kurse eingeholt werden
5. Es muss eine tägliche Anwesenheitsliste geführt werden.
6. Allgemein gültige Regeln (z. B.: Abstandsregeln, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes) sind einzuhalten, Kontakte zwischen Schwimmlehrkraft und Schwimmschüler*in sind im Rahmen der Übungseinheit im Wasser möglich
7. Im Warte‐, Umkleide‐ und evtl. Duschbereich ist immer ein Abstand von 1,50 m zueinander zu wahren.
8. Die Kinder sollten die Badesachen (Badehose, Badeanzug) bereits zu Hause unter der Alltagskleidung anziehen, sodass das Umziehen vor dem Schwimmunterricht größtenteils entfällt bzw. schnell vonstattengeht.
9. Es wird einfache Schwimmbekleidung, die die Kinder im Idealfall ohne Hilfe an‐ und ausziehen können. Nicht geeignet sind Neoprenanzüge oder Badeanzüge mit vielen Bändern und Schlaufen).
10. Die Kinder haben ein sauberes Handtuch dabei, welches sie mit in die Schwimmhalle nehmen.
11. Um unnötige Verschmutzung des Schwimmbeckens zu vermeiden, müssen sich die Kinder unter Einhaltung der Abstandsregeln vor dem Schwimmen zügig abduschen.
12. Die Kurse sind so zu organisieren, dass sich beim Gruppenwechsel die Kinder der verschiedenen Lerngruppen nicht unmittelbar begegnen.
13. Begleitpersonen befinden sich während des Schwimmunterrichts nicht in der Schwimmhalle.

Erfolgreiches Landesprogramm
Das seit 2009 bestehende Landesprogramm „NRW kann schwimmen!“, an dem sich auch der Landessportbund finanziell beteiligt, ist Teil des Aktionsplans „Schwimmen lernen in NRW“ und soll „…das sichere Schwimmen bei Kindern anbahnen, welche die Schwimmfähigkeit vor dem Beginn oder in den ersten Jahren der Grundschulzeit nicht im erwünschten Umfang ausbilden konnten.“ Und zwar mit Hilfe des Schwimmverbandes NRW, der DLRG-Landesverbände und der DRK-Wasserwacht „über den Schulsport hinaus.“ Seit 2009 wurden mit über 33.000 Schülerinnen und Schülern der Klassen drei bis sechs 3762 Schwimm-Kurse in den Oster- Sommer - und Herbstferien durchgeführt.

Die beteiligten Programmpartner im Landesprogramm „NRW kann schwimmen! - Schwimmen lernen in den Ferien und in der Freizeit" für die Jahre 2019 - 2023 sind:
•    Das Ministerium für Schule und Bildung NRW
•    Die Staatskanzlei – Abteilung Sport und Ehrenamt
•    Die Unfallkasse NRW
•    Die AOK Rheinland/Hamburg
•    Die AOK NORDWEST
•    Der Landessportbund NRW

LSB-Redaktion
Foto: Andrea Bowinkelmann

 

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