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Bewegungsoffensive 2023

Eine Million EUR für neue Bewegungs-, Spiel und Sportangebote für Kinder und Jugendliche

Bewegungsoffensive 2023

Neuer Förderaufruf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Die zurückliegende Corona-Pandemie hat den Sport hart getroffen. Insbesondere Kinder und Jugendliche haben unter den schwierigen Bedingungen für unsere Sportvereine und den fehlenden Angeboten gelitten. Um die entstandenen Defizite auszugleichen, sind zahlreiche und vielfältige Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für Kinder und Jugendliche erforderlich. Die Landesregierung stellt daher im Rahmen einer „Bewegungsoffensive 2023" einmalig zusätzliche Mittel in Höhe von einer Million Euro für Projekte zur Verfügung. Antragsberechtigt sind der organisierte Sport (Vereine, Bünde, Verbände) sowie Institutionen und Organisationen des vereinsungebundenen Sports.

  • Wichtiger Hinweis: Eine Antragsstellung ist nur vom 15.2. bis 15.3.2023 möglich.

Eine Million EUR für neue Bewegungs-, Spiel und Sportangebote für Kinder und Jugendliche

Die Landesregierung ruft den organisierten Sport wie auch den vereinsungebundenen Sport dazu auf, Projektideen einzureichen, die dazu geeignet sind, Kinder und Jugendliche kurzfristig wieder in Bewegung zu bringen. Insgesamt können zwischen 100 und 150 Projektideen verwirklicht werden.

  • Pro Projekt stehen Fördermittel nur zwischen 2.500 € und 10.000 € zur Verfügung.
  • Eine Antragsstellung ist vom  15.2.-15.3.2023 möglich. Die Beratung über die Projektanträge und die Förderentscheidung erfolgen am 28.3.2023. Danach werden alle Antragsteller*innen benachrichtigt.
  • Durchführungszeitraum der Projekte: Mai bis Dezember 2023

Beantragung und Verwendungsnachweis

  • Vor einer Antragsstellung möchten wir Sie darum bitten, sich unser Merkblatt durchzulesen.
  • Für die Beantragung laden Sie bitte das Antragsformularherunter.
  • Nach Beendigung des Projektes müssen Sie uns einen Verwendungsnachweis (Aktuell in Bearbeitung) zuschicken.

 

Ansprechpartner*innen

Bei Fragen zum Antrags-/Förderverfahren wenden Sie sich bitte per Mail an:
bewegungsoffensive@lsb.nrw

Unser Unterstützer

Fragen und Antworten zur "Bewegungsoffensive 2023"

Mit der „Bewegungsoffensive 2023“ fördert die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen“ neue Projekte, die neue Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für Kinder und Jugendliche zum Ziel haben. Hierbei sind Gruppenformate für verschiedene Altersgruppen möglich, zum Beispiel:
• Kursangebote
• Feriencamps
• Sportveranstaltungen
• Spielmobile
• Sportkarussell
• Angebote drinnen und draußen
• Angebote im öffentlichen Raum
• Offene Angebote
• Weitere Angebote

Nein, Qualifikationsangebote, z. B. Ausbildungen zu Übungsleiter*innen, Trainer*innen oder Sporthelfer*innen stellen keine förderfähigen Maßnahmen dar.

Antragsberechtigt sind Vereine, Bünde und Verbände des organisierten Sports, sportvereinsungebundene Einrichtungen (z.B. Tanzschulen, Schwimmschulen, Fitnessstudios), Initiativen und Interessensvertretungen des informellen Sports, Bürgerstiftungen oder andere Einrichtungen (z.B. Jugendfreizeiteinrichtungen, freie Träger o.Ä.).

Die bewegungsbezogenen Maßnahmen müssen in 2023 umgesetzt und abgeschlossen werden. Der im Antrag angegebene Zeitraum ist verbindlich. Dieser umfasst auch die Vor- und Nachbereitungszeit. Projektausgaben können nur in diesem Zeitraum getätigt werden.

Ein Projektstart ist erst nach der Förderzusage durch den Landessportbund NRW möglich.

Die Bewerbung/Antragsstellung erfolgt mittels des Antragsformulars Bewegungsoffensive  und ist ab dem 15.2. bis zum 15.3. 2023 beim Landessportbund NRW einzureichen (Adresse im Antragsformular). Es werden keine Anlagen berücksichtigt.

Grundsätzlich können mehrere Anträge pro Institution eingereicht werden. Eine mögliche Förderung hängt von der Güte (Qualität) der eingereichten Anträge  sowie von der Anzahl aller eingegangenen Anträge ab.

Der Nachweis über die Verwendung der Fördermittel ist acht Wochen nach Beendigung der Maßnahme, spätestens zum 28.2.2024 beim Landessportbund NRW einzureichen. Die dafür notwendigen Formulare werden rechtzeitig auf dieser Seite abrufbar sein.

Ist abzusehen, dass abgerufene und ausgezahlte Beträge nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung verbraucht werden können oder die beantragte Gesamtförderung nicht ausgeschöpft wird, ist dies dem Landessportbund NRW unverzüglich mitzuteilen.