Rahmenbedingungen
Sonderaktion 2024 mit Kibaz und Jolinchen - Familientag für alle
- Aktionszeitraum 14.03.2024 bis 31.12.2024
- Nur eine Antragstellung pro Antragsteller bis 30.06.2024
- Ab dem 01.07.2024 ist eine zweite Antragstellung möglich (falls Mittel vorhanden)
- Antragsberechtigte: Sportvereine, Stadt- und Kreissportbünde sowie Fachverbände mit eigenen Kibaz-Variationen
- Das Vereinsfest richtet sich an Familien mit Kindern (besonders im Kita-Alter) und ist ab 40 Kindern auszurichten. Vereine werben dafür in benachbarten Kindertageseinrichtungen/Familienzentren.
- Die Indoor/Outdoor-Vereinsaktion (mind. 3 Stunden) ist offen für Nichtmitglieder und kostenfrei. Veranstaltungstage sind in der Regel „familienfreundliche Tage“.
- Für die Durchführung werden qualifizierte Mitarbeitende eingesetzt (z. B. Übungsleitung, Sporthelfer*innen, Freiwilligendienstleistende).
- Durchgeführt wird ein Kibaz-Parcours (10 Stationen), daneben weitere Bewegungs-, Spielund Sportangebote in Zusammenarbeit mit den zuständigen AOK-Regionalstellen. Ergänzende lokale bewegungs- und gesundheitsförderliche Maßnahmen für Kinder und Familien können in die Veranstaltung integriert werden.
- An dieser Familienaktion können Geschwisterkinder teilnehmen, auch sie erhalten eine Urkunde.
- Werben Sie mit dem Vereinsfest in Ihrem Quartier - z. B. gezielt in Kitas und Schulen (Eingangsklassen/Förderschulen).
- Wir stellen Ihnen die Illustration zur gezielten Bewerbung der Familienaktion sowie für die Pressearbeit einen Musterpressetext als Download über unsere Website zur Verfügung.
Achtung
Können die Antragstellenden die Veranstaltung im Aktionszeitraum (gebunden an das Kalender-jahr) nicht durchführen, ist umgehend eine E-Mail an Kibaz@lsb.nrw zu senden, damit weitere Vereine ebenfalls die Möglichkeit der Förderung in Anspruch nehmen können. Die Sportjugend erstellt eine Rückforderung und benennt ein entsprechendes Konto.
Materialien zur Durchführung (Download)
- Erläuterung zur Beantragung der Fördermittel
- Infoschreiben zur Sonderaktion
- Antrag zur Sonderaktion mit Kibaz und Jolinchen
- Verwendungsnachweis
- Rückmeldebogen
Weitere Infos
Förderbedingungen
Besondere Hinweise
- Anträge zur finanziellen Förderung können nur online abgerufen werden. Anträge werden nach Eingangsdatum im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewilligt.
- Mit der Antragstellung wird das Datum des Aktionstages festgelegt.
- Für eine zügige Bewilligung des Antrages ist darauf zu achten, dass alle Kreuze bei der rechtsverbindlichen Erklärung gesetzt sind und die Körperschaftssteuer noch Gültigkeit hat.
- Mit der Bewilligung verweist die Sportjugend NRW den Antragstellenden an die zuständige AOK-Regionalstelle
- Die Organisation der Veranstaltung vor Ort liegt in der Verantwortung des Antragstellenden.
- Zuschüsse können nur im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel gewährt werden.
- Doppelförderungen sind nicht zulässig (z. B. 1000x1000; Familiensonntage AOK; Starke Kids – Förderpreis AOK).
- Verwendungsnachweis und Rückmeldebogen spätestens 2 Wochen nach Verastaltung
Nach ordnungsgemäßer Durchführung senden die Antragstellenden spätestens zwei Wochen nach der Veranstaltung den Verwendungsnachweis und den Rückmeldebogen an die Sportjugend NRW. Beide Formulare erhalten die Antragstellenden mit der Förderzusage (Bewilligung) per E-Mail. - Die Sportjugend NRW prüft die eingereichten Unterlagen und stellt ggf. Rückforderungen, z. B. wenn Veranstaltungen nicht durchgeführt werden konnten.
Erklärung der Förderung: Was wird gefördert? Was wird nicht gefördert?
Gefördert werden:
- Honorare der eingesetzten Übungsleitungen/Trainer und Helfende
- Sachkosten (bis zu 30 % der Fördersumme: z. B. Werbung, Verwaltung, Ausleihe)
- Anmietung von Räumlichkeiten oder Plätze, ausschließlich für die Maßnahme
Nicht gefördert werden:
- Investive Maßnahmen (bauliche Aktivitäten, Mobiliar, Großgeräte...)
- Reise- oder Fahrtkosten
- Verpflegung und Getränke
- Geschenke, Gutscheine, Pokale, Abzeichen, Sportbekleidung