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Übungsleiter*innen-Offensive 2026

Zusätzliche Fördermittel: Antragstellung wieder möglich

Gute Nachrichten für den organisierten Sport in NRW: Aufgrund der großen Nachfrage stellt die Landesregierung weitere 250.000 Euro für die Übungsleiter*innen-Offensive 2026 bereit. Damit steigt das Fördervolumen von ursprünglich einer Million Euro auf insgesamt 1,25 Millionen Euro. Das zwischenzeitlich geschlossene Förderportal wird erneut für die Antragstellung geöffnet.

Mit der Übungsleiter*innen-Offensive fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Ausbildung von Übungsleiter*innen, Trainer*innen, Sporthelfer*innen sowie weiterem qualifizierten Anleitungspersonal im organisierten Sport. Pro Qualifizierungsmaßnahme können Zuschüsse von bis zu 500 Euro beantragt werden.

Auch für 2027 ist eine Ausweitung der Förderung geplant: Der aktuelle Haushaltsentwurf der Landesregierung sieht eine Erhöhung der Mittel auf zwei Millionen Euro vor.

Die Abwicklung erfolgt über den Landessportbund NRW. Die Antragsstellung ist ab dem 14.10.2026 (08:00 Uhr) möglich. 
 

Was wird gefördert?

  • Teilnahmegebühren für Qualifizierungsmaßnahmen, die zum Erwerb einer Lizenz im System des DOSB, des LSB NRW und seiner Sportjugend oder der Sportfachverbände in NRW erforderlich sind.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Gemeinnützige Sportvereine in NRW, die Mitglied in einem Fachverband und im zuständigen Stadt- oder Kreissportbund sind (Doppelmitgliedschaft).
  • Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW
  • Weitere Organisationen mit öffentlich zugänglichem Sportangebot, die auf zertifiziertes Anleitungspersonal angewiesen sind.

Förderhöhe

  • Bis zu 500 Euro pro Maßnahme als Festbetragsfinanzierung.
  • Mehrere Maßnahmen pro antragstellende Organisation sind förderfähig.

Zeitraum

  • Qualifizierungsmaßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2026 und 31.12.2026 durchgeführt und abgeschlossen sein.
  • Antragstellung bis 31.10.2026 über das Förderportal des LSB NRW. Die Anträge werden nach ihrem Eingang im Förderportal bearbeitet. Insofern Mittel zur Verfügung stehen, können auch Anträge bewilligt werden, die nach dem 31.10.2026 gestellt werden. Wir informieren hier sobald die durch das Land zusätzlich bereitgestellten Mittel ausgeschöpft sind.

Wichtige Hinweise

  • Die Förderung wird nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung der Teilnahmebestätigung sowie Rechnung ausgezahlt.
  • 📌 Bitte beachten Sie, dass der Verwendungsnachweis einschließlich Rechnung und Teilnahme- bzw. Lizenznachweis innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Maßnahme eingereicht werden muss. Ist die Maßnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits abgeschlossen, gilt eine Frist von vier Wochen ab Genehmigung des Antrags.
  • Bereits bei Antragstellung muss eine Anmeldebestätigung zur Ausbildung beigefügt werden. 
  • Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet – schnell sein lohnt sich!

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Bitte stellen Sie den Antrag frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden.

Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.

Zum Förderportal des Landessportbundes NRW 

Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die personalisierten Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und zugehöriges Passwort) oder, falls Sie noch keinen personalisierten Zugang eingerichtet haben, die Vereinskennziffer und das dazugehörige Passwort.

Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)

Antragsberechtigt sind

  • Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW
  • gemeinnützig anerkannte Sportvereine, die Mitglied in einem Kreis- bzw. Stadtsportbund und (Fach)verband sind (Doppelmitgliedschaft).
  • Zusätzlich antragsberechtigt sind andere Organisationen, die Sportangebote öffentlich anbieten und auf zertifiziertes Anleitungspersonal angewiesen sind. 

Folgende Ausbildungen sind förderfähig: 

Art der Lizenz

Zugehörige Produkte/Module

Sporthelfer*in

  • Sporthelfer*in I
  • Sporthelfer*in II
Übungsleiter-Assistent*in
  • Übungsleiter-Assistent*in
Übungsleiter*in
  • Basismodul Übungsleiter*in, Trainer*in und Jugendleiter*in Aufbaumodul
  • Übungsleiter*in-C Breitensport sportartübergreifend
  • Aufbaumodul Übungsleiter*in-C Breitensport Kinder und Jugendliche
  • Praxismodul A Übungsleiter*in-C Ausbildung
  • Praxismodul B Übungsleiter*in-C Ausbildung 
  • Themenwelt (nur als Modul der Übungsleiter*in-C Ausbildung
Übungsleiter*in B
  • Übungsleiter*in-B Prävention
  • Übungsleiter*in-B Rehabilitation Erwachsene
  • Übungsleiter*in-B Selbstbehauptung/Selbstverteidigung
  • Übungsleiter*in-B Kinder- und Jugendsport
Trainer*in-C
  • Basismodul Trainer*in C
  • Aufbaumodul Trainer*in-C Breitensport sportartspezifisch
  • Aufbaumodul Trainer*in-C Leistungssport sportartspezifisch
  • Aufbaumodul Trainer*in-C Schwimmen 
Trainer*in B
  • Trainer*in-B Breitensport sportartspezifisch
  • Trainer*in-B Leistungssport sportartspezifisch
  • Trainer*in-B Schwimmen
Trainer*in-A
  • Trainer*in-A
Trainer-Assistent*in
  • Trainer-Assistent*in
Schwimmlehrerassistent*in
  • Schwimmlehrerassistent*in
Schwimmlehrer*in
  • Schwimmlehrer*in
Sonstige Ausbildungen der Fachverbände 
  • Ausbildungen mit Fokus auf Leitung von Trainings- und Übungsstunden

Es können Ausbildungen des Landessportbundes und seiner Sportjugend, der Stadt- und Kreissportbünde und der Sportfachverbände gefördert werden. Hierzu gehören auch Maßnahmen der entsprechenden Bundesverbände (z. B. DFB, Deutscher Alpenverein etc.).

Zertifikatsausbildungen können grundsätzlich nicht gefördert werden, es sei denn es handelt sich dabei um ein Modul innerhalb einer Lizenzausbildung.

Nein, es kann ausschließlich der Erwerb von Qualifizierungslizenzen gefördert werden.  

Der Durchführungszeitraum der Maßnahme ist vom 01.01.2026 - 31.12.2026.
Die Maßnahme darf daher erst am 01.01.2026 begonnen worden sein und muss bis zum 31.12.2026 abgeschlossen werden.

Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2026. Insofern Mittel zur Verfügung stehen, können auch Anträge bewilligt werden, die nach dem 31.10.2026 gestellt werden. 
Dies bedeutet, dass die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bearbeitet werden. 

Die Antragsstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW 

Zum LSB-Förderportal

  • Sportvereine: Nachweis der Gemeinnützigkeit (nicht älter als 5 Jahre)
  • Andere Sportanbieter: Aktueller Handelsregisterauszug
  • Alle Antragstellenden: Anmeldebestätigung zur jeweiligen Ausbildung bzw. Qualifizierungsmaßnahme
  • Mehrere Module: Für jedes absolvierte Modul ist die entsprechende Anmeldebestätigung separat hochzuladen

 

Entsprechend der Förderrichtlinie sind die Ausgaben mittels einer Rechnung zu belegen. Bitte fordern Sie bei Ihrem Anbieter eine Rechnung oder eine ähnliche Bescheinigung an, die die Qualifizierungsmaßnahme, den Zeitraum, den Namen des Lizenzerwerbers, die Lehrgangskosten und ein Belegdatum enthält.

Ja, es dürfen pro Antragsteller*in (Sportverein, Bund, Verband, Sportanbieter) mehrere Anträge gestellt werden. Dies bedeutet, dass pro Lizenzerwerber*in und pro Qualifizierungsmaßnahme ein Antrag gestellt wird. Einzelne Module einer Ausbildung werden über einen Antrag beantragt. 

 

Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie über das Förderportal eine Bestätigung, dass der Antrag für eine Förderung vorgesehen ist.

Vier Wochen nach Absolvierung der Qualifizierungsmaßnahme ist über das Förderportal ein Verwendungsnachweis inkl. der entsprechenden Belege (Lizenz/Zertifikat/Teilnahmebescheinigung + Rechnung) einzureichen. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuwendungsbescheid zugestellt und es werden die tatsächlich angefallenen Kosten bis zu 500 Euro erstattet.

  • Die Zuwendung kann nur für die vom Qualifizierungsanbieter in Rechnung gestellten Kosten beantragt werden.
  • Weitere Kosten (z. B. Fahrtkosten, Parkgebühren, Übernachtung und Verpflegung) sind nicht zuwendungsfähig.

Die maximale Bezuschussung liegt bei 500 EUR pro Maßnahme. 

Nach Absolvierung der Qualifizierungsmaßnahme und Einreichung der Belege (Lizenz /Zertifikat/Teilnahmebescheinigung + Rechnung) werden die tatsächlich angefallenen Kosten bis zu 500 Euro erstattet.

Der jeweilige Lizenzierungsnachweis/Zertifikat/Teilnahmebescheinigung und die entsprechende(n) Rechnung(en) müssen eingereicht werden. Wurden innerhalb einer Ausbildung mehrere Module beantragt, müssen die einzelnen Teilnahmenachweise hochgeladen werden. 

Ja, der Verein bzw. Sportanbieter ist in diesem Fall verpflichtet, die erhaltene Zuwendung an die Privatperson weiterzugeben. Hierzu bedarf es keinem formellen Verfahren. 


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