Übungsleiter*innen-Offensive 2026
Zusätzliche Fördermittel: Antragstellung wieder möglich
Gute Nachrichten für den organisierten Sport in NRW: Aufgrund der großen Nachfrage stellt die Landesregierung weitere 250.000 Euro für die Übungsleiter*innen-Offensive 2026 bereit. Damit steigt das Fördervolumen von ursprünglich einer Million Euro auf insgesamt 1,25 Millionen Euro. Das zwischenzeitlich geschlossene Förderportal wird erneut für die Antragstellung geöffnet.
Mit der Übungsleiter*innen-Offensive fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Ausbildung von Übungsleiter*innen, Trainer*innen, Sporthelfer*innen sowie weiterem qualifizierten Anleitungspersonal im organisierten Sport. Pro Qualifizierungsmaßnahme können Zuschüsse von bis zu 500 Euro beantragt werden.
Auch für 2027 ist eine Ausweitung der Förderung geplant: Der aktuelle Haushaltsentwurf der Landesregierung sieht eine Erhöhung der Mittel auf zwei Millionen Euro vor.
Die Abwicklung erfolgt über den Landessportbund NRW. Die Antragsstellung ist ab dem 14.10.2026 (08:00 Uhr) möglich.
Was wird gefördert?
- Teilnahmegebühren für Qualifizierungsmaßnahmen, die zum Erwerb einer Lizenz im System des DOSB, des LSB NRW und seiner Sportjugend oder der Sportfachverbände in NRW erforderlich sind.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Gemeinnützige Sportvereine in NRW, die Mitglied in einem Fachverband und im zuständigen Stadt- oder Kreissportbund sind (Doppelmitgliedschaft).
- Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW
- Weitere Organisationen mit öffentlich zugänglichem Sportangebot, die auf zertifiziertes Anleitungspersonal angewiesen sind.
Förderhöhe
- Bis zu 500 Euro pro Maßnahme als Festbetragsfinanzierung.
- Mehrere Maßnahmen pro antragstellende Organisation sind förderfähig.
Zeitraum
- Qualifizierungsmaßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2026 und 31.12.2026 durchgeführt und abgeschlossen sein.
- Antragstellung bis 31.10.2026 über das Förderportal des LSB NRW. Die Anträge werden nach ihrem Eingang im Förderportal bearbeitet. Insofern Mittel zur Verfügung stehen, können auch Anträge bewilligt werden, die nach dem 31.10.2026 gestellt werden. Wir informieren hier sobald die durch das Land zusätzlich bereitgestellten Mittel ausgeschöpft sind.
Wichtige Hinweise
- Die Förderung wird nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung der Teilnahmebestätigung sowie Rechnung ausgezahlt.
- 📌 Bitte beachten Sie, dass der Verwendungsnachweis einschließlich Rechnung und Teilnahme- bzw. Lizenznachweis innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Maßnahme eingereicht werden muss. Ist die Maßnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits abgeschlossen, gilt eine Frist von vier Wochen ab Genehmigung des Antrags.
- Bereits bei Antragstellung muss eine Anmeldebestätigung zur Ausbildung beigefügt werden.
- Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet – schnell sein lohnt sich!
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Bitte stellen Sie den Antrag frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden.
Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.
Zum Förderportal des Landessportbundes NRW
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E-Mail: Foerderprogramme@lsb.nrw
Tel. 0203 7381-900