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Kibaz ist bunt! - Sonderaktion 2019 gestartet

| Allgemein (Sportjugend)

Sonderaktion 2019

Auch mit der diesjährigen „bunten“ Kibaz-Aktion will die Sportjugend NRW Sie als Sportvereine motivieren, Kindern Ihres Vereins, Ihres Stadtteils oder der Kommune eine attraktive Kibaz-Veranstaltung anzubieten! Wir möchten deshalb Sie als Sportvereine wieder dabei unterstützen, Ihre Angebote für Kinder unter 7 Jahren auszubauen.

Ermöglichen Sie vielen Kindern, „bunte Erfahrungen“ mit dem Kibaz zu sammeln!
Pro Veranstaltung können dafür 400 € Zuschuss bei der Sportjugend NRW beantragt werden.

Gut zu wissen!

Der Aktionszeitraum des „bunten“ Kibaz geht vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019. D.h., auch Kibaz-Veranstaltungen, die 2019 bereits durchgeführt wurden, können bezuschusst werden.

Folgende „Kibaz-Variationen“ machen Ihre Vereinsaktion „bunt“:
Das allgemeine Kibaz        Wasser-Kibaz        Ballspiel-Kibaz        Das Rollende Kibaz
Ball- & Schläger-Kibaz        Flieger-Kibaz         Hockey-Kibaz        Judo-Kibaz    Kibaz mit Pony

Folgende Merkmale und Beteiligungen machen Ihre Kibaz-Aktion „bunt“:
• Die Kooperation mit einem anderen Sportverein, mit einer oder mehreren Kitas, mit einer oder mehreren ersten Klassen von Grundschulen oder mit Kita und Schule zusammen.
• Der Einsatz von Sporthelferinnen und Sporthelfern und /oder von angehenden Erzieher/innen aus örtlichen Berufskollegs als Helfer/Betreuer.
• Der Einsatz von Freiwilligendienstleistenden und J-Teams der Bünde und Verbände
• Kibaz-Veranstaltung für alle Kinder- und Jugendabteilungen des Sportvereins
• Als Beteiligung an den Kinderferienaktionen der Kommunen, am Stadtteilfest oder zum Weltkindertag
• Als Bereicherung beim Sportabzeichen-Aktionstag für Familien
• Finden Sie dafür Ihr individuelles Motto (z.B. im Wald, auf dem Sportplatz, in der Halle oder auf dem Gelände einer Kita)
• Nutzen Sie ungewöhnliche Standorte (z.B. im Skaterpark, im Zoo, bei Stadtteilfesten)
• Die Zielsetzung ist stets gleich: Kinder entdecken beim „bunten“ Kibaz die Vielseitigkeit von Bewegung, Spiel und Sport und erproben ihr Können.

Informationen zur Beantragung

• Jeder Verein kann in diesem Jahr maximal 2 Anträge stellen.
• Für jede Veranstaltung muss ein separater Antrag gestellt werden.
• Die Durchführung muss in 2019 erfolgen.
• Da der Durchführungszeitraum vom 01.01. bis 31.12.2019 festgelegt ist, kann auch für Kibaz-Veranstaltungen, die in 2019 bereits durchgeführt wurden, ein Antrag gestellt werden.
Der Materialversand an die Antragsteller für das allgemeine Kibaz erfolgt über die Sportjugend NRW, der Materialversand an die Antragsteller für die Kibaz-Variationen über die jeweiligen Fachverbände.
• Die Kibaz-Aktion wird öffentlichkeitswirksam durchgeführt.

  • Der Maßnahmenzuschuss in Höhe von 400 € kann verwendet werden für Aufwandsentschädigungen für Übungsleitungen/Trainer/innen und Helfer/-innen, Verpflegung, Sport- und Spielmaterial, Miete von externen Spielgeräten oder Räumen; Eintrittsgelder, Verwaltungskosten.
  • Maßnahmenübergreifende Ausgaben, z. B. für Investitionen, Baumaßnahmen, Renovierungen und Sanierungen sind nicht förderfähig.

Informationen zur finanziellen Abwicklung

Der das Kibaz durchführende Verein stellt einen Antrag an die Sportjugend NRW.

• Der Antrag muss rechtsverbindlich unterschrieben werden (z.B. Vorstand, Geschäftsführung)
• Die Förderzusage erfolgt nach Datum des Antrageingangs durch die Sportjugend NRW und wird per Mail und per Post an den Antragsteller des Vereins geschickt.
• Bestandteil der Förderzusage sind ein Rückmeldebogen und der Vordruck Verwendungsnachweis.
• Der Verwendungsnachweis und der Rückmeldebogen sind der Sportjugend NRW innerhalb von 2 Wochen nach Abschluss der Veranstaltung im Original vorzulegen.

Für Rückfragen: kibaz@lsb.nrw oder unter der Tel. 0203 7381-876 oder 0203 7381-877.

 

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